• Raumnutzung und Preise

    Grundsätze für die Raumnutzung in der Pfarrei Herz Jesu

    A Veranstaltungen der Pfarrei zur Umsetzung des Pastoralkonzeptes (durch Gremien, Hauptamtliche, Budget-/Themenverantwortliche, Orte kirchlichen Lebens) haben Vorrang

    • Ggf. ist hier noch einmal eine Aufzählung/Unterscheidung zu B erforderlich.
    • Die Entscheidung liegt dem Pfarrpastoralrat bzw. dem Kirchenvorstand.
    • Ein Vertrag nicht erforderlich.

    B Übrige Nutzung

    1. Veranstaltungen von Gruppen, Vereinen o. ä., die die Pfarrei unterstützt, weil die jeweilige Veranstaltung im Sinne unseres Pastoralkonzeptes/christlichen Auftrages ist

    • Sind generell kostenfrei. Wenn der Veranstalter Gelder/Zuschüsse erhält, ist ggf. ein vergünstigtes Entgelt fällig.
    • Entscheidung über 
regelmäßige Nutzung liegt beim Pfarrpastoralrat bzw. Kirchenvorstand.
    • Bei einmaliger Nutzung liegt die Entscheidung beim Finanzausschuss.
    • Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.
    • Längerfristige Verträge (>1 Jahr oder 15.000 € Brutto/Jahr) bedürfen eines Beschlusses des Kirchenvorstands und eine Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariats. 

    2. Gewerbliche Nutzungen 

    • Z. B. von Sport-/Gymnastikgruppen, für den Musikunterricht oder von Vereinen, die nicht unter 1. fallen
    • Sind nur gegen Entgelt möglich.
    • Der Finanzausschuss hat eine Entgeltordnung für die Pfarrei entworfen, die vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Erzbischöflichen Generalvikariat genhemigt wurde.
    • Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.
    • Längerfristige Verträge (>1 Jahr oder 15.000 € Brutto/Jahr) bedürfen eines Beschlusses des Kirchenvorstands und eine Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariats.

    3. Private Nutzungen 

    • Familienfeste, Veranstaltungen, Vorträge etc.
    • Sind nur gegen Entgelt möglich.
    • Hierbei erfolgt eine Unterscheidung zwischen Pfarreimitgliedern und Nicht-Pfarreimitgliedern
 (vgl. Sitzung PPR vom 24.11.2021, Punkt 5 b).
    • Der Finanzausschuss hat eine Entgeltordnung für die Pfarrei entworfen, die vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Erzbischöflichen Generalvikariat genhemigt wurde.
    • Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.

    Preisliste für die Raumnutzung (PDF)

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