Grundsätze für die Raumnutzung in der Pfarrei Herz Jesu
A Veranstaltungen der Pfarrei zur Umsetzung des Pastoralkonzeptes (durch Gremien, Hauptamtliche, Budget-/Themenverantwortliche, Orte kirchlichen Lebens) haben Vorrang
- Ggf. ist hier noch einmal eine Aufzählung/Unterscheidung zu B erforderlich.
- Die Entscheidung liegt dem Pfarrpastoralrat bzw. dem Kirchenvorstand.
- Ein Vertrag nicht erforderlich.
B Übrige Nutzung
1. Veranstaltungen von Gruppen, Vereinen o. ä., die die Pfarrei unterstützt, weil die jeweilige Veranstaltung im Sinne unseres Pastoralkonzeptes/christlichen Auftrages ist
- Sind generell kostenfrei. Wenn der Veranstalter Gelder/Zuschüsse erhält, ist ggf. ein vergünstigtes Entgelt fällig.
- Entscheidung über
regelmäßige Nutzung liegt beim Pfarrpastoralrat bzw. Kirchenvorstand.
- Bei einmaliger Nutzung liegt die Entscheidung beim Finanzausschuss.
- Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.
- Längerfristige Verträge (>1 Jahr oder 15.000 € Brutto/Jahr) bedürfen eines Beschlusses des Kirchenvorstands und eine Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariats.
2. Gewerbliche Nutzungen
- Z. B. von Sport-/Gymnastikgruppen, für den Musikunterricht oder von Vereinen, die nicht unter 1. fallen
- Sind nur gegen Entgelt möglich.
- Der Finanzausschuss hat eine Entgeltordnung für die Pfarrei entworfen, die vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Erzbischöflichen Generalvikariat genhemigt wurde.
- Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.
- Längerfristige Verträge (>1 Jahr oder 15.000 € Brutto/Jahr) bedürfen eines Beschlusses des Kirchenvorstands und eine Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariats.
3. Private Nutzungen
- Familienfeste, Veranstaltungen, Vorträge etc.
- Sind nur gegen Entgelt möglich.
- Hierbei erfolgt eine Unterscheidung zwischen Pfarreimitgliedern und Nicht-Pfarreimitgliedern
(vgl. Sitzung PPR vom 24.11.2021, Punkt 5 b).
- Der Finanzausschuss hat eine Entgeltordnung für die Pfarrei entworfen, die vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Erzbischöflichen Generalvikariat genhemigt wurde.
- Es ist ein Vertrag erforderlich, die Zuständigkeit liegt beim Finanzausschuss bzw. der Pfarreikoordination.
Preisliste für die Raumnutzung (PDF)