Aufruf zur Mitwirkung im Betroffenenrat Nord

Interessensbekundung zur Mitwirkung im Betroffenenrat Nord

Öffentlicher Aufruf zur Begleitung der Aufarbeitung in der Metropolie Hamburg (Bistum Hildesheim, Osnabrück und Erzbistum Hamburg) durch von sexueller Gewalt betroffene Menschen

Die Forderung zur Beteiligung von Betroffenen an den verschiedenen Aufarbeitungs- und Präventionsaufgaben in der Katholischen Kirche wird immer wieder zu Recht erhoben.

Die Berücksichtigung der Sichtweise von Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ist bei allen Aufarbeitungsprozessen unverzichtbar. Als Aufgabenstellung sollen Betroffene die bereits laufenden Prozesse zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung kritisch bewerten und begleiten. Sie arbeiten als Expertinnen und Experten in den Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der (Erz-)Diözesen. Sie gestalten und begleiten auf Anfrage den Austausch der Gremien und Kommissionen in den Diözesen. Sie wirken somit auch als Impulsgeber und geben eigene Stellungnahmen zu Themen der Aufarbeitung, Intervention und Prävention ab. In der Metropolie wird die erforderliche Beteiligung durch den Betroffenenrat Nord gewährleistet. Der Betroffenenrat Nord hat drei Personen als Mitglieder in die Unabhängige Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) entsandt.

Die erste Amtszeit des Betroffenenrats Nord geht im Sommer 2025 zu Ende. Für die zweite Amtszeit wenden sich die (Erz-)Bischöfe Stefan Heße, Dominicus Meier und Heiner Wilmer mit der Bitte um Mitwirkung an Betroffene, ihre Angehörigen und ggf. Betreuende. Die von den Bischöfen der Metropolie unterzeichnete entsprechende Vereinbarung (Amtsblatt vom 18.1.2021 – Statut zur Errichtung eines gemeinsamen Betroffenenrates) ebnete seinerzeit den Weg zur Konzipierung des jetzigen Rats.

Menschen, die in der Metropolie Hamburg, also in den (Erz-)Bistümern Hamburg, Hildesheim, Osnabrück von sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext betroffen sind, werden gebeten, sich im gemeinsamen Betroffenenrat der Metropolie Hamburg zu engagieren, ihre eigene Expertise mit einzubringen und damit die fachliche Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt in der Metropolie Hamburg zu unterstützen. Der Betroffenenrat Nord besteht aus neun Personen. In der kommenden Amtszeit sollen sowohl aktive, erfahrene Ratsmitglieder als auch neue Mitglieder den Rat bilden.

Im Auswahlverfahren entscheidet ein kirchenunabhängiges Gremium aus drei externen Fachleuten und einer Vertretung aus dem derzeitigen Betroffenenrat Nord nach folgenden Gesichtspunkten über die künftig Mitwirkenden und erstellt eine Liste von neun Kandidatinnen und Kandidaten, die den (Erz-)Bischöfen der Metropolie zur Berufung vorgelegt wird. Liegen mehr Bewerbungen als vorgesehene Mitgliedschaften vor, erstellt das Auswahlgremium eine entsprechende Liste zur Berufung durch die Bischöfe. Diese Liste ist für die Bischöfe bindend und unterstreicht die Unabhängigkeit des Auswahlgremiums.

Woher weiß ich, ob ich mitwirken kann?

✓ Betroffene Person von sexualisierter Gewalt im Kontext der Katholischen Kirche oder eine angehörige Person/Betreuung/Vormund.

Eine Person, die in einem der drei Bistümer Missbrauch erfahren hat oder dort wohnt.

 Eine psychische und physische Stabilität hinsichtlich der eigenen Aufarbeitung.

 Eine Möglichkeit zur Distanzfähigkeit zum Thema sexualisierte Gewalt und Diskriminierung.

 Freude und Bereitschaft zur Teamarbeit.

 Klare Vorstellung bezüglich der eigenen Kompetenzen und Grenzen.

 Klare Vorstellung über die eigene Motivation.

 Einbringen und Umsetzen einer Medien- und Sprachkompetenz (Online-Tools, digitale Kommunikation, Verfassung von Protokollen, Bearbeitung von Texten und Ordnungen …).

Das Auswahlverfahren erfolgt in drei Schritten:

1. Schriftliche Interessensbekundung mit einem Formular analog oder online auf www.betroffenenrat-nord.de

Die Interessensbekundung kann auch per Post geschickt werden an:

Schutzprozess Bistum Osnabrück
z. Hd. Simon Kampe, Ombudsmann
Große Domsfreiheit 14
49074 Osnabrück

Falls ein ausgedruckter Interessenbekundungsbogen benötigt wird, wenden Sie sich bitte an Simon Kampe, Telefon: 0541 318-389, E-Mail: S.Kampe@bistum-os.de.

Einsendefrist der Interessensbekundung per E-Mail oder Post: 30. April 2025

2. Persönliches Gespräch mit den Mitgliedern des Auswahlgremiums.
Dieses Gespräch findet voraussichtlich Anfang Mai bis Ende Juni 2025 statt.

3. Voraussichtlich Anfang Juli Berufung der Mitglieder des Betroffenenrates Nord aus der Liste des Auswahlgremiums.

Das gesamte Auswahlverfahren kann sowohl in digitaler als auch in analoger Form ausgestaltet werden. Für die Durchführung des Verfahrens ist ausschließlich das Auswahlgremium verantwortlich. Alle im Auswahlverfahren mitarbeitenden Personen achten auf die Einhaltung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Für alle Tätigkeiten, durch die der Schutz personenbezogener Daten berührt sein kann, gilt das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (Datenschutzerklärung).

Die Amtszeit des Betroffenenrates kann bei Bedarf über drei Jahre hinausgehen.

Der Betroffenenrat erhält auf Wunsch administrative Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch eine kirchliche Stelle, die von den beteiligten (Erz-)Diözesen benannt wird.

Der Betroffenenrat Nord arbeitet nach einer im Juni 2022 durch ihn erstellten Geschäftsordnung. In dieser sind insbesondere die Regelungen zur Arbeitsweise und des Selbstverständnisses des Betroffenenrats, zum Ablauf und Organisation von Ratssitzungen und der Vertretung des Betroffenenrates gegenüber anderen Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit festgelegt worden. Der Rat tritt mindestens zweimal, maximal fünf- bis sechsmal im Jahr zusammen (lt. Gem. Erklärung der DBK, 28.04.2020). Die Erfahrung zeigt, dass eine darüberhinausgehende regelmäßige Zusammenkunft per Onlinekonferenz und in mehreren themenspezifischen Arbeitsgruppen sinnvoll und notwendig ist.

Aufwandsentschädigung und Stärkung der Autonomie

Die Mitglieder des Betroffenenrats Nord erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Hotelübernachtungen, Verpflegung und die Fahrkosten bei Ratstreffen werden übernommen. Ähnliches gilt bei Treffen von Mitgliedern in Arbeitsgruppen. Eine Beschreibung und die Arbeitsweise des Betroffenenrat Nord finden sich im Statut der (Erz-)Bistümer auf www.betroffenenrat-nord.de. Auf Wunsch der Mitglieder des Betroffenenrates besteht die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden durch die Metropolie übernommen. Während der Mitwirkung im Betroffenenrat finden individuelle Aufarbeitungsprozesse weiterhin statt. Sie werden von der Metropolie respektiert und begleitet.

Haben Sie Fragen?
Sollen Sie Fragen zum Verfahren oder/und der Tätigkeit haben, melden Sie sich gerne bei:

Betroffenenrat Nord, E-Mail: info@betroffenenrat-nord.de

Simon Kampe, Ombudsmann für Betroffene
Telefon: 0541 318-389, E-Mail: S.Kampe@bistum-os.de

Monika Stein, Erzbistum Hamburg
Telefon: 040 248 77 462 oder 0163 248 77 43, E-Mail: praeventionsbeauftragte@erzbistum-hamburg.de

Martin Richter, Bistum Hildesheim
Telefon: 05121 307-170, E-Mail: martin.richter@bistum-hildesheim.de



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